Flugplatzordnung
1. Allgemein
Jeder Modellflieger und Zuschauer hat sich so zu verhalten, dass Sicherheit und Ordnung auf dem Modellfluggelände und während des Flugbetriebes eingehalten werden.
Für alle am Flugbetrieb teilnehmenden Personen ist die Einnahme von Alkohol und Betäubungsmittel vor und während des Aufenthaltes auf dem Modellfluggelände verboten.
Alle Bewegungsräume für Personen (aktive Modellpiloten, Zuschauer), Fahrzeuge und Flugmodelle sind im beigefügten Lageplan ausgewiesen und zwingend zu nutzen.
Modellflugbetrieb ist nur mit Flugleiter erlaubt. Er ist in Sachen Ordnung und Sicherheit weisungsberechtigt und verantwortlich für das Ausfüllen des Flugbuches und die Koordinierung des Flugbetriebes.
Alle volljährigen aktiven Vereinsmitglieder können die Funktion des Flugleiters übernehmen.
Der erste auf dem Modellfluggelände ankommende und am Flugbetrieb teilnehmende Modellflieger übernimmt die Funktion des Flugleiters. Bei mehreren am Flugbetrieb teilnehmenden Piloten ist für die Zeit eigener Flugaktivitäten oder bei Beendigung der Teilnahme am Flugbetrieb ein Vertreter zu benennen und im Flugbuch einzutragen.
Gastpiloten dürfen nur mit Zustimmung des Vorstandes oder Flugleiters unter Vorlage einer Luftfahrt-Haftpflichtversicherung (DMFV, DAeC) am Flugbetrieb teilnehmen, andere Modellfluginteressierte nur im Lehrer/Schülerbetrieb oder kurzfristig unter Aufsicht eines aktiven Vereinsmitgliedes.
Einschränkung des Flugbetriebes
tägliche Flugbetriebszeit: 9 - 20 Uhr
Maximale Flughöhe 100m über Grund: Mo.-Fr. 7 - 17 Uhr
Flugpause für Modelle mit Verbrennungsmotoren: sonn- u. feiertags 13 - 15 Uhr
Die Aufstiegserlaubnis gilt für Flugmodelle bis maximal 25 kg Abfluggewicht.
2. Flugbetrieb
Nur im Abstellraum werden Modelle jeglicher Art zur Teilnahme am Flugbetrieb vorbereitet.
Im Abstell-, Zuschauer- und Parkraum ist das Inbetriebsetzen von Modellflugmotoren aller Art untersagt.
Vor dem Einschalten von Sendern mit 35 oder 40 MHz Sendefrequenz (außer 2,4 GHz) muss eine Abstimmung zwischen den Sendereignern über die belegten Sendekanäle erfolgen. Einschalten darf nur, wer im Besitz der entsprechenden Kanalmarke aus dem Aufbewahrungskasten am Tor zum Flugbetriebsfeld ist.
Der Flugleiter koordiniert die Anzahl der gleichzeitig am Flugbetrieb teilnehmenden Modelle.
Im jeweiligen Vorbereitungsraum befinden sich grundsätzlich nur Modelle welche unmittelbar zum Aufsteigen vorbereitet werden. Nur hier erfolgt das Anlassen von Modellflugmotoren jeglicher Art.
Motorprobeläufe erfolgen im Vorbereitungsraum A oder B nach Abstimmung mit dem Flugleiter.
Nach dem Aufsteigen des Modells haben nicht benötigte Helfer den Vorbereitungsraum zu verlassen.
Modelle mit Verbrennungsmotor dürfen je nach Windrichtung im Flugsektor A oder B aufsteigen oder landen.
Zur Absolvierung des Flugprogramms ist nur der Flugsektor A zulässig (Geräuschminimierung im Ort Neeken).
Alle anderen Modelle benutzen den Flugsektor A oder B.
Modellpiloten stehen nach dem Aufstieg ihres Modells am Pilotenstandort nahe dem Tor.
Es ist untersagt, Personen und Tiere anzufliegen. Das Überfliegen des Zuschauer- und Abstellraumes ist grundsätzlich verboten.
Die Landung ist den Modellpiloten im Pilotenstandort anzukündigen. Landende Modelle haben Vorrang. Nach der Landung ist das Modell zügig in den Abstellraum zu bringen.
Seilstart oder Seglerschlepp erfolgen in Abstimmung zwischen den Modellpiloten und sind so einzurichten, das der übrige Flugbetrieb durch d as technische Gerät nicht gestört wird.
So erreicht ihr unser Vereinsflugplatz
Um den Flugplatz zu erreichen, fährt man, von der B184 kommend durch
Rodleben und biegt am Ortsausgangsschild links in die Apfelallee ein.
Koordinaten: Breitengrad: 51.8859, Längengrad: 12.1803 , Höhe: 70m über NN.